Die kurze Antwort. Bei krankheitsbedingtem Haarverlust – etwa Alopezie oder nach einer Chemotherapie – leisten österreichische Krankenkassen Zuschüsse für Haarersatz. Du brauchst dafür eine ärztliche Verordnung und eine Rechnung; die Höhe des Zuschusses ist je Kasse verschieden. Wir helfen dir bei den Unterlagen.
Haarverlust durch eine Erkrankung oder Therapie ist etwas anderes als erblich bedingter Haarausfall – er kommt schneller, trifft härter und oft mitten in einer ohnehin schweren Zeit. Diese Seite soll dir eine Sorge nehmen, nämlich die finanzielle und organisatorische. Ruhig, Schritt für Schritt, ohne Behördendeutsch.
Grundlage ist medizinisch bedingter Haarverlust – dazu zählen unter anderem Alopecia areata, Alopecia totalis und universalis, Haarverlust durch Chemo- oder Strahlentherapie sowie durch bestimmte Erkrankungen der Kopfhaut. Entscheidend ist die ärztliche Verordnung (dein Hausarzt, Dermatologe oder Onkologe stellt sie aus), in der der krankheitsbedingte Haarverlust und die Notwendigkeit von Haarersatz bestätigt werden. Bei rein erblich bedingtem Haarausfall gibt es in der Regel keinen Zuschuss – das sagen wir dir ehrlich, bevor du Formulare ausfüllst.
Erstens die ärztliche Verordnung für „Haarersatz" bzw. „Perücke/Zweithaar" besorgen – am besten vor dem Kauf. Zweitens die Beratung und Anpassung bei uns – du bekommst eine ordentliche Rechnung mit allen nötigen Angaben. Drittens reichst du Verordnung und Rechnung bei deiner Krankenkasse ein (bei der ÖGK und den anderen Trägern geht das inzwischen auch online). Viertens erhältst du den Zuschuss als Kostenerstattung. Die Höhe ist je Kasse und Bundesland unterschiedlich geregelt – frag vorab bei deiner Kasse nach dem aktuellen Tarif für Haarersatz; wir nennen dir auf Wunsch die Erfahrungswerte unserer Kunden.
Beides ist zuschussfähiger Haarersatz – der Unterschied liegt im Alltag. Eine Perücke wird abgenommen, ein Haarsystem bleibt durchgehend am Kopf, auch beim Sport, Duschen und Schlafen. Es ist aus Echthaar, auf deine Kopfform gefertigt und auf Farbe und Wuchsrichtung deines Haars abgestimmt – beim wieder einsetzenden Haarwuchs nach einer Therapie lässt es sich zudem flexibel anpassen. Was es kostet, steht vollständig offen im Kosten-Ratgeber – 599 € bis 689 €, ohne Anzahlung, ohne Abo, der Zuschuss deiner Kasse reduziert deinen Eigenanteil entsprechend.
Wir kennen die Anforderungen der Kassen an die Rechnung und stellen sie entsprechend aus, geben dir eine kurze Checkliste für die Einreichung mit und nehmen uns in der Beratung die Zeit, die deine Situation braucht – diskret, in einem Studio nur für Männer, auf Wunsch außerhalb der regulären Zeiten. Einen Überblick über alle Modelle findest du beim Haarsystem in Wien.
Das ist je Kasse und teils je Bundesland verschieden geregelt und ändert sich immer wieder – verbindlich ist allein die Auskunft deiner Kasse. Frag dort nach dem aktuellen Tarif für „Haarersatz/Perücke bei krankheitsbedingtem Haarverlust".
Sicherer ja – die meisten Kassen verlangen, dass die Verordnung vor oder zeitnah zum Kauf ausgestellt wurde. Hol sie dir am besten, bevor du zu uns kommst; für die Beratung selbst brauchst du nichts.
Die Verordnungen lauten auf Haarersatz bzw. Zweithaar – ein maßgefertigtes Haarsystem fällt darunter. Wir formulieren die Rechnung entsprechend der Verordnung.
Dann begleiten wir den Übergang – das System lässt sich anpassen und schrittweise reduzieren, bis du es nicht mehr brauchst. Es gibt keine Bindung, die dich hält.